Einstweilige Verfügung gegen Synergy Partner
Progressive Kundenwerbung nach Auffassung des LG HamburgMit Beschluss vom 9.11.07 verbot das Landgericht Hamburg (AZ 408 O 290/07) einem Synergy Vertriebspartner den Vertrieb eines Produktes im Rahmen eines als progressive Kundenwerbung erkannten Vertriebssystems. Da das Unternehmen selbst in Europa keine Niederlassung unterhält, erging die einstweilige Verfügung gegen den Vertriebspartner des Unternehmens.
Das Gericht erkannte gleich in mehreren Teilen des Marketingplans rechtswidrige Komponenten. Damit besteht für Synergy Partner nun ein hohes Risiko, selbst rechtliche Probleme zu bekommen. Da progressive Kundenwerbung nach deutschem Recht strafbar ist, sind auch strafrechtliche Ermittlungen gegen Synergy Partner möglich.
Quelle: mlm-recht.de
Bitte beachten:
Zweite Einstweilige Verfügung gegen Synergy Marketingplan
Wer mit einem solchen Marketingplan
rbeitet, macht die Bezahlung nicht nur unübersichtlicvh, sondern kann durch Scheineinschreibungen auf der anderen Seite auch die Distributoren um die verdienten Geldr bringen.
Absolut unlauter, so wie auch die Entstehung der Firma.
Kommentar von Uli Vorwerk — Januar 25, 2008 @ 12:37 Uhr nachmittags