LG Berlin: „Mitstörerhaftung des Multi-Level-Marketing-Unternehmens für Spam-Mails“
(Beschl. v. 09.03.2007 – Az.: 15 O 169/07)
Ein Multi-Level-Marketing-Unternehmen haftet für die von seinen Vertriebspartnern versendeten Spam-Mails als Mitstörer, da es durch das Setzen der finanziellen Anreize Mitverursacher ist.
Dies wurde in Anlehnung an ein Urteil des LG Berlin v. 08.02.2006 (Az: 15 O 710/05) beschlossen. In diesem Urteil ging es um Mitstörerhaftung des Merchants für seinen Affiliate bei Spam.
Quelle: spam-abwehren.de
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