MLM-NETWORK BUSINESS NEWS

Januar 16, 2008

Zweite einstweilige Verfügung gegen Syngergy-Marketingplan

Gespeichert unter: Branchen News, Rechtliches — nowa24 @ 6:05 Uhr vormittags

Zum wiederholten Male hat sich das Hamburger Landgericht mit einer Präsentation des Synergy-Marketingplans beschäftigt. Das Gericht hat dabei seine Auffassung bekräftigt, dass hier ein Verstoß gegen das Verbot der progressiven Kundenwerbung i.S.v. § § 16 Abs. UWG (Schneeballsystem) vorliegt (Landgericht Hamburg, Beschluss vom 07.01.2008, AZ; 406 O 291/07).

Betroffen war diesmal nicht ein Synergy-Berater sondern die MPM24, eine Gesellschaft die das Marketing von Synergy in Deutschland betreibt. Da die MPM24 zuvor darüber informiert wurde, dass gegen sie eine einstweilige Verfügung beantragt wird, konnte sie über ihren Rechtsanwalt eine Schutzschrift bei Gericht hinterlegen, in der ihre Argumente, warum gerade kein Verstoß gegen § 16 Abs. 2 UWG vorliegt, enthalten waren. Das Gericht hatte sich vor seiner Entscheidung mit dieser Schutzschrift auseinanderzusetzen. Überzeugen konnte sie aber offensichtlich nicht. Damit steht fest, dass hier dem Gericht nicht lediglich eine unvollständige Sachverhaltsdarstellung vorlag, wie in der Vergangenheit von Syngergy in der Öffentlichkeit dargestellt.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: mlmrecht.de

Bitte beachten:
Einstweilige Verfügung gegen Synergy Partner

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