In einem Beschluss vom 19.12.2007 (Az: 1 BvR 967/05) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ein Recht auf Gegendarstellung nur unter sehr eng gefassten Vorbedingungen besteht. Ein grundsätzliches Recht auf Gegendarstellung besteht nach Auffassung des BVG bei mehrdeutigen Tatsachenbehauptungen für Betroffene nicht, sondern nur dann, wenn sich durch die Berichterstattung eine Behauptung “als unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängen muss”.
Bereits im Jahr 2004 wurde ein entsprechender Fall verhandelt, der sich durch alle Instanzen zog und nun vom BVG abschliessend aufgegriffen wurde. Das BVG stellt klar, dass “Einschüchterungseffekte” für die Presse nach Möglichkeit zu vermeiden seien und führte an, dass durch die Veröffentlichung von Gegendarstellungen auch bei der Presse ein Imageschaden entstehen könne. So sei es nach dem Beschluss des BVG nicht erforderlich, Sachverhalte in der Berichterstattung durch Presseberichte so lückenlos darzustellen, dass unterschiedliche Eindrücke bei den Lesern ausgeschlossen wären.
Quelle: Heise.de
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts
Was bedeutet das für Onlinemedien?
Das Recht auf Gegendarstellung in Online-Medien ist im § 10 des Medienstaatsvertrages verankert. Weitestgehend entsprechen diese Regelungen denen für herkömmliche (Print, Radio, TV) Medien, wenn auch mit einigen Besonderheiten. Es muss geprüft werden, ob gegen den Anbieter überhaupt Anspruch auf Gegendarstellung bestehen kann. Das ist nach § 6 des MDStV der Fall, wenn es sich um einen so genannten Mediendienst handelt. Dazu zählen Online-Portale mit redaktionellen Inhalten, die klassische Online-Presse oder auch Newsletter, die nach Auffassung der Gerichte mit Tageszeitungen oder Zeitschriften vergleichbar sind. Ausgenommen sind private Homepages, es sei denn, sie erfüllen eine Meinungsbildungsfunktion, wie es zum Beispiel bei »Weblogs» oft der Fall ist.
Quelle: pilotprojekt.de
[...] Äußerung ergeben können, durch eine Klarstellung des Inhaltes vermieden werden. Für kleine Online-Medien bedeutet das, dass das jüngste Orakel des Bundesverfassungsgerichtes mehrdeutig interpretierbar [...]
Pingback von mein-parteibuch.com » Einschüchterungseffekte — Januar 24, 2008 @ 9:08