Heute wurde uns ein Link zu einer Webseite mit einer Pressemeldung zugespielt, die ein polnisches Impressum trägt und nach der eine Schweizer Anwaltskanzlei nun offenbar im Auftrag mehrerer Mandanten gegen den Betreiber eines Internetforums, K. E., vorgeht.
Wegen massiver unerlaubter Rufschädigung und massiver Verletzung von Persönlichkeitsrechten geht nun offenbar eine renommierte Rechtsanwaltskanzlei aus Zürich im Auftrag mehrerer Mandanten gegen den Forenbetreiber K. E. vor. E. betreibt ein Internetforum gegen Nepper und Abzocker, gegen selbiges und einige User auch bereits aus Deutschland strafrechtlich ermittelt wird. Ermittlungsbehörde und Geschäftszeichen sind uns bekannt, Unterlagen liegen uns vor.
Die auf dem Fachgebiet Wirtschaftkriminalität spezialisierte Anwaltskanzlei aus Zürich soll dem Forenbetreiber K. E. in mehreren Fällen Rufschädigung, massivie Verletzungen von Persönlichkeitsrechten und Lesertäuschung vorwerfen. Auch in der Schweiz ist das nicht zulässig und strafbar.
Eine Anfrage an die unter dem uns zugespielten Link namentlich und mit Anschrift genannten Anwaltskanzlei wurde von uns gestellt und dort um eine offizielle Presseerklärung bzw. Bestätigung gebeten.
Vor Eintreffen einer Antwort werden wir die Richtigkeit der Angaben in dieser Erklärung weder bestätigen, noch werden wir einen Link auf die Adresse dieser Erklärung setzen.
Für eine Veröffentlichung der noch unbestätigten Meldung haben wir uns dennoch entschieden, weil einige unserer User zu den Betroffenen in dieser Sache gehören. Wir bleiben hier also unbedingt am Ball und werden weiter berichten.
Quelle: Die Urheberin der Nachricht ist uns namentlich bekannt
Nachtrag:
- Bitte beachten Sie auch die aktuelle Meldung!
- Bitte beachten Sie auch den Artikel über Internetstalking!
Wie uns glaubhaft mitgeteilt wurde, entspricht die genannte Meldung so nicht der Wahrheit.
Wir kommen dem Wunsch nach inhaltlicher Löschung selbstverständlich gemäss unserer allgemeinen Garantie, unrichtige oder zu Recht beanstandete Inhalte zu entfernen, nach und entfernen auch den Link zur Quelle dieser Meldung.
Da wir die Aussagen aus unserer Quelle nicht überprüfen können, der Urheber der Meldung anonym aufgetreten ist und wir bei Recherchen mittlerweile auf verschiedene Versionen gestossen sind, veröffentlichen wir im Interesse objektiver Berichterstattung auch weder Infos noch Links anderer gefundener Quellen, da sich die Inhalte z. T. widersprechen und so an allen Versionen gewisse Zweifel bleiben.
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MPM 24, eine Gesellschaft, die das Marketing von Synergy in Deutschland betreibt, bietet nach einer Meldung des Portals mlm-recht.de sowie der network-karriere.de auf ihrem Shop unter mpm24shop.de Werbematerialien mit rechtswidrigen Inhalten an Synergy Vertriebspartner an.
So hat das Landgericht Hamburg mit Beschluss vom 06.02.2008, AZ 416 O 28/08 (noch nicht rechtskräftig) festgestellt, dass diverse Inhalte in den Broschüren „Antioxidative Power-Beeren aus der Natur“ sowie „22 gute Gründe für Arginin“ gemäss dem § 18 LMBG rechtswidrig sind, sofern sie für die Werbung von Lebensmitteln verwendet werden.
Allen Synergy-Vertriebspartnern kann daher nur dringend geraten werden, diese Broschüren bzw. deren Inhalte nicht auf ihren Seiten zu publizieren, oder diese sonst wie bei der Werbung für Lebensmittel zu verwenden.
Quellen: mlm-recht.de und network-karriere.de
Vorteile, Neuheiten und Schnäppchen als wichtigste Kriterien für Werbeerfolg
Der Werbefachmann und Bestsellerautor Alois Gmeiner, der auf Einladung von http://www.prospekt.de für einen Vortrag in München weilte: “Wer bei der Flugblattwerbung oder egal bei welcher Werbung, nicht auf möglichst große Vorteile für seine Kunden achtet - wird gnadenlos Misserfolg ernten”, so der Werbetherapeut vor Unternehmern über die neuesten Studien zum Thema Postwurf- und Flugblattwerbung.
Gmeiner noch drastischer: “Leider sind gerade Klein- und Mittelbetriebe immer noch der Meinung, Ladenhüter über Flugblatt abstoßen zu müssen - der allinformierte moderne Kunde, lässt sich solche Verarschungen aber nicht bieten.” Gmeiner plädiert für Werbung mit Hirn: “Prospekt und Flugblatt funktionieren und sind noch immer unangefochten das Werbemittel Nr. 1. Man muss aber auch Angebote präsentieren, bei denen der moderne übersättigte Kunde nicht nein sagen kann.” Gmeiner: “Die Studie hat eindrucksvoll gezeigt, dass 99% aller Leser bei Prospekten auf den Preis achten. Mein Tipp: TOP-Angebote - TOP-Preise - TOP-Neuheiten! Je aggressiver und ungewöhnlicher meine Angebote - desto besser. Ladenhüter und Allerweltspreise interessieren den modernen Konsumenten nicht die Bohne!”
63% geben Beinflussung durch Flyer zu
Nach der aktuellen Marktforschungsstudie von Gallup-Karmasin, geben 63 % aller Konsumenten zu, dass Prospekte, Flyer und Flugblätter ihr Einkaufsverhalten “häufig oder gelegentlich” beeinflussen. Dabei wird der Prospekt oder der Flyer im Briefkasten mit hohem Abstand bevorzugt. 64% finden Werbeinfos im Briefkasten gut - im Gegensatz zu nur 26%, die eine Prospektbeilage in der Zeitung goutieren. (Zahlen: Focus Media Research 2007) Und besonders interessant - 38% lesen sich aufgrund einer Studie auch tatsächlich gründlich durch.
Der Werbetherapeut http://www.werbetherapeut.com hat vor einiger Zeit gemeinsam mit http://www.prospekt.de das GRATIS-eBook “Die 7 Todsünden bei Werbung mit Flugblatt, Postwurf, Flyer” publiziert. Das Buch ist von Beginn an ein eBook-Renner bei Unternehmern, die Werbung mit Postwurf und Flugblättern machen. Christian Schweiger bietet auf seiner Homepage http://www.prospekt.de wichtige Informationen und Infos zum Thema Prospektverteilung für das gesamte Bundesgebiet. Auch den GRATIS-Download des Buches “Die 7 Todsünden”.
Quelle: pressetext.de
Das Interesse am CD Nano® Profiseminar am 15.03.2008 ist so gross, dass wegen der hohen Anzahl der Anmeldungen die Kapazitätsgrenze erreicht wurde. Um sicherzustellen, dass alle Teilnehmer optimal betreut werden und der Erfolg der Veranstaltung gewährleistet werden kann, können für dieses Seminar leider keine weiteren Anmeldungen mehr entgegengenommen werden. CD Nano® Partner, die bislang noch nicht angemeldet sind, können sich auf eine Warteliste setzen lassen und werden im Fall einer Absage bereits angemeldeter Partner benachrichtigt.
Quelle: mlm-network.biz