Überarbeitete Nano-Produktpalette bei Creation Direkt
Zum beginnenden Frühjahr führt die Creation Direkt international GmbH neben einer Reihe neuentwickelter und stark verbesserter Produkte der Nanotechnologie ihrer Eigenmarke CD Nano® auch einige für bestimmte Oberflächen und Aufgaben spezialisierte Produktsets ein. Die Produkte wurden erstmalig am 15. März auf einer theoretischen und praktischen Produktschulung für eingetragene Vertriebspartner, Reseller und Dienstleister vorgestellt und wurden von den Teilnehmern auch hinsichtlich der Handhabung begeistert angenommen. Etwa ein Jahr lang wurde an der Weiter- und Neuentwicklung der Produkte gearbeitet. Viele der Produkte sind nun noch ergiebiger und anwendungsfreundlicher. Der neue Katalog wird ab Anfang April verfügbar sein, liegt zum Download bereits jetzt vor.
Die neuen kundenfreundlichen CD Nano®-Anwendungssets werden künftig die Beratung vor Ort noch besser unterstützen, da für verschiedene Anwendungsfelder spezielle Komplettsets zusammengestellt wurden. Komplettsets sind nun erhältlich für die Bereiche “Indoor” (Reinigung und Versiegelung im Innenbereich), “Outdoor” (Aussenbereich), “Kfz komplett” (Lack- und Frontscheibenversiegelung), “Felgen” (Felgenschutz und -veredelung), “Glas SR” (Selbstreinigung für Fenster aussen) und ein “Nachreinigungs- und Aufbereitungssystem” für die Nachbehandlung bereits versiegelter Oberflächen im Innenbereich.
Hinzu kommen auch einige ganz neu entwickelte Produkte wie ein neu entwickelter Kfz-Lackreiniger, der nun auch “Hologramme” entfernen kann, ein spezielles Kfz Lack-Gel für die Versiegelung, ein Nano-Entkruster für Metall, Keramik und Emaille (Grill, Backöfen, Herde) und ein Reiniger mit besonders stark verbesserten Fett- und Wachslöseeigenschaften.
Die Anwendung wird durch die neuen weiter verbesserten Rezepturen noch einfacher. Creation Direkt international (CDi) baut damit die Marktführerschaft für Produkte der Nanotechnologie für Oberflächenbehandlung weiter aus.
Berlin, 22.03.08 Norbert Warnke
http://nano.nowa.biz
Siehe auch die Pressemeldung vom Nano-Produktseminar
Lt. einem Netcoo-Bericht hat sich TelDaFax vom bisherigen Vertriebsleiter mittels fristloser Kündigung getrennt. Es soll Strafanzeige wegen Verdachts des Betruges und Veruntreuung erstattet worden sein und ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Darmstadt eingeleitet worden sein.
Quelle: Netcoo
Heilendes Zuckerwasser?
(ZDF “WISO” Sendung am 17.03.200
- Das aus den USA stammende und in Deutschland über Mannatech vertriebene Produkt Ambrotose soll von Vertriebspartnern über verbotene Heilaussagen vertrieben worden sein. Mit versteckter Kamera wurden entsprechende Aussagen zu Multipler Sklerose dokumentiert. Eine Wirkung hat das Produkt nach Aussagen der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft jedoch nicht. Die von einigen Verkäufern als Wunderwirkstoff angepriesene Zuckermolekülverbindung Arabinogalactan kann lt. Auskunft von Prof. Michael B. vom Universitätsklinikum Eppendorf vom Körper nicht aufgenommen werden. Folglich stellt sich hier die Frage, wie es hier zu einer Wirkung kommen soll. In einem Fax an WISO distanziert sich das Unternehmen Mannatech von allen Heilaussagen.
Quelle: zdf.de
Zur Information: In der Werbung für rechtlich als Lebensmittel geltende Produkte sind alle Aussagen, die sich auf Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beziehen, gesetzlich verboten.
(Idar Oberstein 15.03.08) Die Firma “Creation Direkt international” aus Idar-Oberstein, lud am 15. März zu einer Fortbildungsveranstaltung mit über 120 Teilnehmern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nach Berglangenbach ein. Jürgen Schott - Geschäftsführer der Creation Direkt International Networkmarketing GmbH demonstrierte am örtlichen Kriegsdenkmal die Technik der Nanoformierung. Durch diese Behandlung im Wert von 2.000 € ist das Denkmal für die nächsten 5-10 Jahre gegen alle Unbilden der Natur geschützt, d.h. durch die Versiegelung bleibt der Stein von Einflüssen wie Moos- und Schimmelbildung sowie Verwitterung bewahrt.
Bürgermeister Theiß dankte Herrn Schott für die “saubere” Spende und begrüßte die Teilnehmer als Gäste in Berglangebach.
Aber nicht nur Stein und Holz sondern praktisch alle Materialien können mit Hilfe der Nanotechnologie versiegelt werden, wie u. a. auch an einer 14 Meter langen Yacht, zahlreiche PKW’s, ein Wohnwagen und Motorräder die extra zu diesem Zweck nach Berglangenbach gebracht wurde, zu sehen war.
Quelle: Pressetext der Creation Direkt GmbH
Eingestellt: nano.nowa.biz
Der Direktvertrieb bzw. die Sonderform des Direktvertriebs, das Network Marketing, gewinnt immer mehr an gesellschaftlicher Bedeutung. Auch beim Arbeitsamt. Es ist nicht mehr unüblich, dass die Arbeitsagenturen für Arbeit Existenzgründer in diesem Bereich finanziell fördern. Vorausgesetzt das Business Konzept ist wirtschaftlich tragfähig.
Der staatliche Gründungszuschuss hat die Ich-AG und das Überbrückungsgeld abgelöst und ist nun das wichtigste Instrument der Gründungsförderung in Deutschland. Nicht nur Arbeitslose, sondern auch Angestellte können von der Förderung profitieren. Neben dem Gründungszuschuss hat sich das Einstiegsgeld als Fördervariante für Arbeitslosengeld-II-Empfänger etabliert.
Details zum Gründungszuschuss aus §57 und §58 Gründungszuschuss:
Seit dem 1. August 2006 können Gründer Anträge auf den Gründungszuschuss stellen. Dieser kann wie folgt gewährt werden:
- Die Förderdauer beträgt max. 15 Monate. In den ersten neun Monaten wird das Arbeitslosengeld I (ALG I) zuzüglich einer monatlichen Pauschale von 300 Euro ausgezahlt. In den folgenden sechs Monaten umfasst die Förderung lediglich die Pauschale von 300 Euro pro Monat.
- Auf die erste Förderphase haben Antragsteller einen Rechtsanspruch. Die Förderung in der zweiten Phase liegt im Ermessen der Arbeitsagenturen.
- Zwingende Fördervoraussetzung bleibt wie bisher ein von einer fachkundigen Stelle überprüfter tragfähiger Businessplan.
- Bei Zweifeln an der persönlichen Eignung kann die Arbeitsagentur die Teilnahme an Vorbereitungsmaßnahmen zur Gründung verlangen.
- Der noch verbleibende Anspruch auf ALG I wird während der Förderung eins zu eins verbraucht.
- Die Förderung setzt voraus, dass der Arbeitslose einen Restanspruch auf mindestens drei Monate ALG I hat.
Weitere Infos aus erster Hand unter: http://www.gruendungszuschuss.de
Quelle: Netcoo