Synergy weiter unter Druck: Gesundheitsamt beschlagnahmt Produkte
Nach der Anzeige eines von dieser Kanzlei vertretenen MLM-Unternehmens wurde das Gesundheitsamt Pforzheim bei einem Synergy-Vertriebspartner vorstellig und beschlagnahmte dort sowohl den Mistify-Saft als auch das ProArgi 9 Plus-Nahrungsergänzungspulver.
Grund der Anzeige: Beide Produkte wiesen eklatante Etikettierungsfehler auf. So war der Mistify-Saft lediglich mit englischsprachigen Angaben versehen, was einen Verstoß gegen § 3 Abs. 3 S. 1 Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) darstellt. Dabei ist festzuhalten, dass ein deutsches Etikett fest mit der Flasche verbunden sein muss. Darüber hinaus war das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht erkennbar.
Bei ProArgi 9 Plus liegt ein Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) vor.
Wegen dieser Verstöße wird nun auch gegen die Synergy –Niederlassung in den Niederlanden vorgegangen, ist sie doch für den Produktvertrieb in Europa verantwortlich.
Das Gesundheitsamt nahm die Beschlagnahme zum Anlass, auch die Inhaltsstoffe im Rahmen einer labortechnischen Untersuchung zu prüfen. Über das Ergebnis werden wir hier berichten.
RA Schulenberg am 23. Mai, 2008
mlmrecht.de
Abgelegt unter: Rechtliches Mit Tag(s) versehen: | MLM, recht, Rechtliches


Ich wünsche mir noch strengere Regeln für die MLM Branche. Es kann nicht angehen, dass schlecht geschulte Amateure Produkte von Firmen verkaufen, die sich um Gesetze zuwenig kümmern. Gerade im Gesundheitsbereich ist das extrem wichtig. Bin schon gespannt wie die Sache ausgeht!