Zuverdienstgrenze für Rentner angehoben

Mitunter befürchten Rentner, dass ihnen beim Einstieg in ein Network Marketing Geschäft die Rente gekürzt werden kann. Rückwirkend ab 1.1.2008 wurde durch Gesetzesänderung die Zuverdienstgrenze für Rentner auf monatlich 400 Euro angehoben. diese Grenze gilt sowohl für Altersrente (ab dem 65. Lebensjahr) als auch Erwerbsminderungsrente bei voller Erwerbsminderung. Wird das Einkommen bei vorliegender Erwerbsminderung im Rahmen einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden und mehr erzielt, kann vom Rentenversicherungsträger jedoch geprüft werden, ob die festgestellte Erwerbsminderung weiterhin vorliegt.

Quelle: deutsche-rentenversicherung.de

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