dikay51 goes to Network
Nach nun als etwas mehr als 1 Jahr am Markt stellt KPM (Masshemden Dikay51 und seinen Damenblusen) den Vertriebsweg ab dem 1. August 2008 auf Network Marketing um. Angekündigt wurden hohe Verkaufsmargen, verschiedene Boni, Tiefenbonus bis zur 5. Ebene, Strukturbonus auf tiefere Ebenen und ein Autobonus. Den Networkern soll eine eigene Internetpräsenz mit Shopsystem geboten werden.
Auf Anfrage wurde uns folgendes mitgeteilt:
Ab 1. August 2008 öffnet KPM sein Direktvertriebssystem für alle Networker.
Damit stellt KPM die Weichen für weiteres Wachstum. Voraussetzung hierzu war
aber in aller erster Linie die Sicherung der Produktion in unserer eigenen
Manufaktur in Izmir/Türkei. Wie Sie sicherlich aus anderen Fällen wissen,
ist gerade im Maßhemden-Bereich die Produktion das A und O für zufriedene
Berater und Kunden. Im Aufbau der Produktion und Produktentwicklung liegen
schwierige Prozesse, die es zu beherrschen gilt. Dies haben wir in den
vergangenen 1 1/2 Jahren geschafft und können nun unser Unternehmen für
dynamisches Wachstum öffnen. Die Umstellung war von Anfang an geplant, aus
unternehmerischer Weitsicht allerdings nicht von Anfang an möglich.
Mit dem KPM-DIREKT-NETWORK-SYSTEM, wollen wir nun unser Unternehmen auch für
den Networker attraktiv machen. Dabei haben wir die hohen Vergütungserlöse
im Direktverkauf nicht verändert. KPM Berater verdienen am Verkauf nach wie
vor zwischen 10 und 30 Euro je verkauften Hemd.
Neu ist der Top-Verkäufer Bonus von 5 %, der Autobonus sowie die
Ausschüttung auf Umsätze bis zu 5 Ebenen. Struktur Bonus, Shop-Konzept sowie
der President-Club sind neu und ermöglichen allen Networkern nachhaltige
Umsätze, die auch in 5 Jahren noch hohe passive Einkommen ermöglichen.
³Die ideale Symbiose zwischen Direktvertrieb und Network²
war dann auch das Statement einer Network-Persönlichkeit, mit der wir unsere
Pläne im Vorfeld der Weiterentwicklung von KPM besprochen haben. Noch nie
waren die Vorteile der hohen Margen Direktvertrieb mit den dauerhaften
Provisionen aus passiven Einkommen aus dem Network so ideal verknüpft.
In diesem Sinne wollen wir nun mit KPM die nächste Stufe zünden. Wobei wir
ganz großen Wert auf die Weiterentwicklung unserer Hauptprodukte “Maßhemd”
und “Damenbluse” legen. Nicht nur das Billigpreis-Sortiment, sondern
Maßhemden auch für Verwöhnte bestimmen unsere Pläne. Bereits heute verkauft
KPM mit seiner Marke DIKAY 51 bereits über 50 % seiner Produkte in den
höheren Preislagen, was natürlich zu einem gutem Verdienst für alle aktiven
Verkäufer beiträgt und zukünftig hohe passive Einkommen ermöglicht.
Wir sehen einen Markt für aktive Verkäufer mit Preislagen bis zu 200 Euro.
Voraussetzung hierzu, edelste Stoffe und eine 1a Verarbeitung.
Dieter Kuhl
Kuhl Projektmanagement GmbH
12. Juli 2008
Rechtsanwalt und Mandant können künftig in einzelnen Fällen eine erfolgsbasierte Vergütung vereinbaren. Voraussetzung ist, dass der Mandant aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars vernünftigerweise von der Rechtsverfolgung abgehalten würde. Ein solcher Fall kann etwa vorliegen, wenn eine Partei einen wertvollen, aber sehr unsicheren Wiedergutmachungsanspruch geltend machen will und die Anwaltskosten hierfür nicht aufbringen kann. Auch eine hohe, streitige Schmerzensgeldforderung kann für einen Geschädigten unter Umständen wirtschaftlich nur durchsetzbar sein, wenn er im Verlustfall nicht zusätzlich zu den Gerichtskosten und gegnerischen Anwaltskosten auch noch die eigenen Anwaltskosten zu tragen hat. Gleiches gilt, wenn ein mittelständischer Unternehmer vor der Frage steht, eine hohe Vergütungsforderung geltend zu machen, obwohl die Gegenseite Gewährleistungsrechte geltend macht und das Prozessrisiko erheblich ist.
Das Bundeskabinett hat am 21. Mai 2008 einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beschlossen. Das Gesetz gibt den Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Rechtssicherheit, u.a. wird es eine „Schwarze Liste“ von unlauteren Geschäftspraktiken geben. Die Novelle setzt die EU-Richtlinie 2005/29/EG um und baut das hohe Verbraucherschutzniveau im Wettbewerbsrecht aus, das in Deutschland bereits mit der letzten Reform des UWG im Jahr 2004 geschaffen wurde.