Auf Betreiben einer Mandantin verbot das Landgericht Köln auf Antrag durch die Hamburger Kanzlei Schulenberg und Schenk per einstweiliger Verfügung (Beschluss vom 20.09.2010, AZ 81 O 100/10) der LR Health & Beauty Systems GmbH das Inverkehrbringen verschiedener Produkte. Der Beschluss ist, wie der Name sagt, vorläufig. Die LR Health & Beauty Systems GmbH hat die [...]
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