Die von Monavie genannte Einstweilige Verfügung (LG Köln, Az. 28 O 612/10) vom 3.9. gegen eine Anwaltskanzlei ist inzwischen bestätigt. In der Verfügung wird die Veröffentlichung einer Blog-Mitteilung wörtlich oder sinngemäss verboten, ungeachtet dessen, dass mehrere darin genannter vorangegangener Einstweiliger Verfügungen gegen Monavie und zwei Partner des Unternehmens nebst Aktenzeichen durch das Landgericht Frankfurt/Main ebenfalls bestätigt [...]
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