Mit Beschluss vom 11.06.2010 stellte das Landgericht Berlin fest, dass das Unternehmen LR Health & Beauty Systems GmbH für wettbewerbsrechtliche Verstöße seiner Vertriebspartner haftet. Voraussetzung ist, dass die Verstöße von den Vertriebspartnern im Rahmen ihrer Tätigkeit für LR begangen wurden. Vertriebspartner hatten auf verschiedenen Internetseiten mit krankheitsbezogenen Aussagen für ein Lebensmittel geworben. Damit schließt sich [...]
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